Allgemeine Geschäftsbedingungen der TKS Telefonkundenservice GmbH

1. Gegenstand der Bedingungen

a) Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Zusammenhang mit der Telekommunikationskundenschutzverordnung sämtliche Leistungen der TKS Telefonkundenservice GmbH (im folgenden TKS genannt) für den jeweiligen Vertragspartner (in den folgenden Kunden genannt).

b) Zentraler Gegenstand dieser Regelungen ist die Erbringung von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten sowie konvergenter Dienste durch die TKS. Diese Bedingungen sind ebenfalls auf den Leistungsumfang nicht deutscher Mehrwertdienste anzuwenden, sofern dies nicht explizit anderweitig vertraglich geregelt ist.

c) Die Vertragserfüllung wird wesentlich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst (TKG, etc.). Das Risiko von Änderungen ist nicht einseitig von TKS zu tragen. Eine Änderung der Rahmenbedingungen kann zu einer Vertragsanpassung führen.

d) Die TKS erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwaiger Besonderer Geschäftsbedingungen (BGB’s) sowie der vertragswirksamen Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden besitzen keine Wirksamkeit, selbst dann nicht, wenn die TKS ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

e) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die bereits bestehenden Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der TKS als auch für zukünftige Verträge über Leistungen der TKS.

f) Bei Abweichung von Regelungen etwaiger BGB’s von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die speziellen Bedingungen der BGB’s.

g) Änderungen der Geschäftsbedingungen (ebenso: BGB’s und Preislisten) werden dem Kunden schriftlich (Post, Fax, E-Mail) mitgeteilt. Mit Ablauf einer Frist von 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung gilt die Zustimmung von Seiten des Kunden als erteilt. In dieser Frist gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht von Seiten des Kunden. Werden nur einzelne Leistungen geändert, umfasst das außerordentliche Kündigungsrecht nur ebendiese Leistungen.

Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch seitens TKS als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Kunden zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

2. Leistungen der TKS

a) TKS verwaltet für ihre Kunden, sowohl Telekommunkationsdienste, Rufnummern im Bereich der sog. online gebillten (Mehrwert-)Dienste (Online- Billing – insb. 0180, 0800, 0137) als auch Rufnummern im Bereich der sog. offline gebillten (Mehrwert-)Dienste (Offline-Billing – z.B. 0900, 118xy) sowie nicht deutscher Mehrwertdienste und weitere Telekommunikationsdienstleistungen.

b) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im Rahmen eines Angebotes der TKS sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen, Preislisten, Produktbeschreibungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Besonderen Geschäftsbedingungen für bestimmte Produkte der TKS, die Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind. Preis- und Konditionenänderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt (Post, Fax, EMail).

c) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit der Bereitstellung der Leistungen durch TKS zustande.

d) TKS nimmt Meldungen zur Administration der Telekommunikationsdienste und Servicerufnummern werktäglich entgegen. Die Servicebereitschaft der TKS steht Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

e) TKS aktiviert, administriert oder deaktiviert zu dem vom Kunden gewünschten Termin die Telekommunikationsdienste bzw. das Verkehrsführungsprogramm, wenn der Termin vorab durch TKS bestätigt wurde.

f) Eine generelle Erreichbarkeit und Abrechenbarkeit der Dienste aus den Netzen aller Netzbetreiber kann nicht gewährleistet werden.

3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:

a) Die Einhaltung der aktuell geltenden Gesetze, Regularien und Tarifstrukturen ist durch den Dienstebetreiber eigenständig sicherzustellen. Bei der Nutzung auch von nicht deutschen Diensten sind demnach die lokal jeweils aktuell geltenden Gesetze, Regularien und Tarifstrukturen in der Landeswährung je Minute oder je Inanspruchnahme einschließlich der USt vom Dienstebetreiber eigenständig einzuhalten.

b) Die Einhaltung der aktuell geltenden Bewerbungsregularien, insbesondere die Tarifkennzeichnung, ist gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes durch den Dienstebetreiber sicherzustellen. Die Preisangabe ist gut lesbar, deutlich sichtbar und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Servicerufnummer anzugeben. Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist hinzuweisen. Soweit für Anrufe aus den Mobilnetzen abweichende Preise gelten, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilnetzen anzugeben.

c) Für die übermittelten Inhalte ist ausschließlich der Dienstebetreiber verantwortlich. Es dürfen keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten werden und es darf nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Inhalte, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der TKS schädigen können. Die Inhaltskontrolle hat durch den Dienstebetreiber zu erfolgen.

d) Es muss sichergestellt werden, dass keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderte Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, Die Verbindung zu kostenpflichtigen Servicerufnummern darf zudem nicht missbräuchlich verlängert werden.

e) Für die Schaltung deutscher Premium Rate Servicerufnummern bedient sich die TKS zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung gegenüber dem Kunden verschiedener Netzbetreibern als Subunternehmen, die die Anbietervergütung bei anderen Teilnehmernetzbetreibern im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden einziehen. Diese gesamte kaufmännische Abwicklung mit dem Netzbetreiber (Schaltungspartner der TKS), der sich wiederum Dritter zur Einbringung von Kunden Forderungen bedienen und dabei selbst säumige Anrufer in einen Sperr-, Mahn- sowie Inkassoprozess überführen kann, wird allein durch die TKS durchgeführt. Der Kunde verzichtet darauf, sich bei Fragen zur kaufmännischen Abwicklung einer bestehenden Schaltung direkt an den Netzbetreiber und dessen Erfüllungsgehilfen zu wenden. Entsprechende Anfragen von Seiten des Kunden sind ausschließlich an die TKS zu richten.

f) Voraussetzung für die Freischaltung/Erbringung der einzelnen Dienste durch die TKS ist die schriftliche Beauftragung der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung mittels des gesondert dafür vorgesehenen Auftragsformulars nebst etwaiger Anhänge (BGB, Preisliste, etc.). Der Vertrag kommt zustande, wenn die TKS diesen Auftrag schriftlich bestätigt oder die gewünschte Dienstleistung freischaltet. Die TKS kann den Kunden – im Rahmen der Beauftragung einzelner Leistungen im Bereich Mehrwertdienste-Rufnummern – verpflichten, eine schriftliche Dienstebeschreibung zu übermitteln. Die TKS ist überdies berechtigt die Freischaltung des Dienstes bzw. der Rufnummer vom Vorliegen/Inhalt einer solchen Dienstebeschreibung abhängig zu machen. Bei einer Änderung der Inhalte des jeweiligen Dienstes muss der TKS ohne Aufforderung eine geänderte Dienstebeschreibung vorgelegt werden.

g) Die TKS ist berechtigt die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck können Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden.

h) Die TKS ist berechtigt zur Deckung etwaiger Zahlungsausfälle des Kunden die Erbringung ihrer Leistungen von der Stellung einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe durch den Kunden abhängig zu machen.

i) Der Kunde darf das Nutzungsrecht an der ihm zugeteilten Telekommunikationsdienste und Servicerufnummer in keinem Fall rechtsgeschäftlich an Dritte übertragen.

j) Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die der TKS durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der über TKS vermittelten technischen Einrichtungen vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Als Berechnungsgrundlage hierfür gilt ein Aufwandsersatz in Höhe von 24,95 EUR zzgl. MwSt. je angefangene Viertelstunde.

k) TKS ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für die Pflichtverletzung nach Ziffer 3 die Telekommunikationsdienste und Servicerufnummer auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

l) Der Kunde wird von der TKS gegenüber Behörden, wie z. B. in Deutschland gegenüber der Bundesnetzagentur (BNA) nach § 66h TKG, als Anbieter der Dienstleistung genannt. Hieraus ergibt sich die Pflicht des Kunden, Beschwerden, Anfragen u. ä. von Endverbrauchern eigenverantwortlich zu bearbeiten.

m) Sollte eine Behörde, wie z. B. in Deutschland die BNA nach § 149 TKG, gegenüber TKS Geldbußen verhängen, weil der Kunde den öffentlichen Pflichten/Gesetzen nicht nachgekommen ist, ist dieser Betrag der TKS vom Kunden zuzüglich einer Aufwandspauschale von 500,00 EUR zzgl. MwSt. zu erstatten.

n) Bei Auskunftsersuchen von öffentlichen Institutionen (Ämtern, Polizei, Justiz, etc.) sowie von Endkunden bedingt durch einen vom Kunden betriebenen Dienst erhebt TKS eine pauschale Bearbeitungsgebühr i. H. von 65,00 Euro zzgl. MwSt. je Fall.

o) Der Kunde hat TKS unverzüglich jede Änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform mitzuteilen, ebenso eine Änderung der Nutzungsberechtigung für eine durch die TKS verwaltete Rufnummer.

p) Bei Portierung der Leistungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich TKS das Recht vor, etwaige dadurch entstandene oder entstehende Kosten an den Kunden weiter zu verrechnen.

4. Nutzung durch Dritte

a) Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Nutzung der Telekommunikationsdienste und Servicerufnummer durch Dritte entstehen.

b) Der Kunde muss bei einer von ihm zugelassenen Nutzung der Telekommunikationsdienste und Servicerufnummer durch Dritte sicherstellen, dass Dritte die unter Ziffer 3 aufgeführten Pflichten einhalten.

c) Kosten, die durch unbefugte Nutzung der Telekommunikationsdienste und Servicerufnummer entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.

5. Zahlungsbedingungen

a) Die durch TKS angebotenen und vereinbarten Preise sind entsprechend der Preisliste oder dem Preisangebot fristgerecht zu bezahlen.

b) Die Verbindungen, die der Kunde von TKS bezieht, werden ihm von der TKS in Rechnung gestellt, sofern dies nicht explizit vertraglich anderweitig geregelt ist.

c) Für deutsche wie nicht deutsche Telekommunikations- und Mehrwertdienste sind die vollen monatlichen Preise beginnend mit dem Monat der betriebsfähigen Bereitstellung zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Nachhinein zu zahlen.

d) Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

e) Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Als Zugang gilt auch der Versand per E-Mail. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA Basismandat bucht TKS den Rechnungsbetrag vom vereinbarten Konto ab. Etwaige Einwendungen gegen Rechnungen/Gutschriften von Seiten der TKS sind binnen 30 Tage nach Zugang der Rechnung schriftlich (Post, Fax) zu erheben. Andernfalls gelten die Rechnungen/Gutschriften durch den Kunden als genehmigt. Die gesetzliche Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 8 Tage verkürzt.

f) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

g) Bei einem gekündigten Vertragsverhältnis ist TKS berechtigt, in der nächsten Abrechnung nach Kündigungseingang, den gesamt resultierenden Betrag der Fixkosten die durch die vertragliche Restlaufzeit bestehen, in einer Summe abzurechnen. Etwaige weitere Verbindungsentgelte die durch Nutzung der Services entstehen werden weiterhin abgerechnet wie bisher. Für im Nachhinein auftretende Chargebacks fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR je Abrechnung an.

h) Nachzahlungen werden bis 6 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausbezahlt. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR je Abrechnung an.

i) Für Bankgebühren, die durch Verschulden des Kunden angefallen sind, wird diesem zusätzlich zu den entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR berechnet.

j) Bei einem erteilten SEPA Basismandat ist für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen. Rücklastschriften werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR je nicht eingelöster Buchung berechnet.

k) Bei Bezahlung von Forderungen der TKS über ein Web-Bezahlsystem (z. B. Paypal) werden die Gebühren für die Nutzung des Bezahldienstes dem Kunden in vollem Umfang berechnet.

l) TKS ist berechtigt, das Mahn-/Inkassorecht bzw. notleidende Forderungen, ohne Informationspflicht an den Kunden, an Dritte abzutreten.

6. Ausschluss von Einwendungen

Kundenseitige Einwendungen gegen die Abrechnungen der TKS sind umgehend nach Zugang der jeweiligen Abrechnung bei der in der Rechnung genannten Hauptsitzadresse der TKS schriftlich zu erheben. Einwendungen müssen innerhalb von zwei Wochen ab Abrechnungsdatum bei TKS eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben davon unberührt.

7. Abrechnung und Überweisung der Anbietervergütungen

a) Anbietervergütungen, die der Kunde für sein Informationsangebot erhält, werden monatlich gemeinsam mit den jeweils angefallenen Verbindungspreisen, Grundgebühren, Einrichtungsgebühren und sonstiger Kosten abgerechnet. Bei der Auszahlung der Vergütung werden die jeweils angefallenen Kosten mit ebendieser verrechnet.

b) TKS überweist dem Kunden die Anbietervergütungen einmal im Monat. Die Anbietervergütungen werden, sofern nicht anders vereinbart, 45 bis 50 Tage nach Ende des jeweiligen Erfassungszeitraums (Kalendermonat) abgerechnet und ausgezahlt. Die Vergütung wird im Gutschriftsverfahren abgerechnet. Dienste in Ländern außerhalb des Wirtschaftsraumes Deutschland, Österreich und Schweiz können hiervon abweichen.

c) Die TKS ist nicht zur Auszahlung der Anbietervergütung an den Kunden verpflichtet, soweit diese Auszahlung nicht durch den Eingang eines entsprechenden Entgeltes bei TKS gedeckt ist. Die TKS ist berechtigt zur Absicherung von Forderungsausfällen zunächst lediglich eine Abschlagszahlung der Anbietervergütung auszuzahlen. Der Kunde trägt ausschließlich das Forderungsausfall-, Rückbelastungs- und Inkassorisiko unabhängig vom Grund des jeweiligen Ausfalls, dies gilt ebenfalls für behördenseitig (z. B. BNA, BAKOM) verhängte Rechnungslegungs- und Inkassoverbote.

d) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Rückbelastungen und Nachzahlungen in voller Höhe an den Kunden weiterberechnet werden. Die Höhe der Anbietervergütung mindert sich bei Forderungsausfällen auf der Anruferseite wie folgt: TKS stellt den tatsächlichen prozentualen Forderungsausfall fest, der auf die aus den Verbindungsdaten ermittelte Anbietervergütung des jeweiligen Erfassungszeitraumes entfällt. Als Forderungsausfall werden alle offenen Beträge erfasst, die als Aufwand aus gebucht werden. Sie beinhalten keine von TKS gewährten Gutschriften, Kulanzen sowie Forderungsausfälle, die auf Punkt 7g) zurückzuführen sind.

e) Die bereits ausgezahlte Anbietervergütung wird nachträglich durch den festgestellten (ggf. prozentualen) Forderungsausfall anteilig gemindert. Entsprechend der vorstehenden Regelung ist TKS berechtigt, den Betrag der nachträglichen Entgeltminderung zzgl. darauf lastender Umsatzsteuer vom Kunden im Rahmen des vereinbarten Gutschriftsverfahrens zurückzufordern. Das gilt auch dann, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Kunden bereits beendet ist. Zur Absicherung gegenüber Folgeausfällen ist TKS berechtigt vom Kunden eine Sicherheitsleistung einzubehalten, welche nicht zinswirksam angelegt werden muss.

f) Die TKS ist berechtigt zur Deckung etwaiger Zahlungsausfälle des Kunden die Erbringung ihrer Leistungen von der Stellung einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe durch den Kunden abhängig zu machen.

g) TKS ist berechtigt, bei nachgewiesenen kriminellen, gesetzwidrigen Handlungen oder Vertragsverstößen des Kunden, den Anrufer von der Zahlung der Rechnung zu befreien. Die Anbietervergütungen, die dem Kunden bereits vorab ausgezahlt wurden, werden in diesen Fällen pauschal zurückgefordert. Im begründeten Verdachtfall auf Missbrauch einer Mehrwertrufnummer ist die TKS berechtigt bis zur nachweisbaren Klärung Auszahlungen der Anbietervergütung teilweise oder ganz zu sperren.

h) TKS ist berechtigt den jeweiligen Umrechnungskurs auf etwaige Fremdwährungen nach der jeweiligen Zahlungsflussstruktur festzulegen.

i) Je nach Produkt ist TKS berechtigt, vom Kunden eine Deposit-Zahlung einzufordern.

j) TKS ist nicht verpflichtet Sicherheitseinbehalte, Deposit-Zahlungen und dergleichen zinswirksam anzulegen.

8. Pauschalierter Schadensersatz

a) Ergreift eine staatlich ermächtigte Institution, eine Regulierungsbehörde, wie in Deutschland die BNA, gegenüber dem Kunden eine behördliche Maßnahme, indem sie insbesondere eine rechtswidrig genutzte Nummer entzieht, so wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 65,00 EUR für jede Bearbeitung einer Einwendung berechnet.

b) Der Schadensbetrag ist anzupassen, wenn TKS einen höheren Schaden nachweist.

c) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der TKS vorbehalten.

9. Änderungen der Preise durch regulatorische Maßgaben

a) TKS ist im Fall der Entgeltregelung verpflichtet, die von einer staatlich ermächtigten Institution respektive einer Regulierungsbehörde (z.B. BNA) genehmigten oder überprüften Änderungen von Preisen oder entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen zu übernehmen. Verträge, die andere Preise oder entgeltrelevante Bestandteile enthalten, sind in der Maßgabe gegenüber dem Kunden wirksam, dass der genehmigte, überprüfte oder angeordnete Preis bzw. die entgeltrelevanten Bestandteile an die Stelle des vereinbarten Preises bzw. der entgeltrelevanten Bestandteile treten.

10. Verzug

a) Der Kunde kommt mit der Zahlung der Entgelte oder sonstigen Forderungen der TKS ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn er nicht binnen 14 Tage nach Rechnungszugang einen Zahlungsausgleich leistet.

b) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann TKS zunächst die Anbietervergütung, wenn eine solche über Sharedcost- und Premium-Dienste vereinbart ist, mit ihren Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis verrechnen. Darüber hinaus ist TKS berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe, den Zugang zu Telekommunikationsdiensten und Servicerufnummern auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

c) Kommt der Kunde I.) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder II.) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann TKS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche oder anderer Rechte nach dem TKG (z. B. Sperre des Anschlusses) wegen Zahlungsverzuges bleibt der TKS vorbehalten.

e) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in Verzug ist die TKS berechtigt, dem Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8,00 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

f) Gerät TKS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 44 a TKG). Dies gilt allerdings nur, sofern TKS nicht nachweislich belegen kann, dass der Verzug nicht selbst verschul- det und außerhalb des Einflussbereichs (z.B. höhere Gewalt) der TKS war. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn TKS eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

11. Umsatzsteuer

Die Parteien gehen in Bezug auf die Frage der Erbringung der Leistungen in der Leistungskette bei Telekommunikations- und Mehrwertdiensten in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht von einer Behandlung im Sinne der sog. Umsatzsteuerrechtlichen Branchenlösung gemäß § 45h Abs.4 TKG aus. Sollte den Fakturierungspartnern jedoch im Rahmen der Abrechnung gegenüber TKS oder TKS im Rahmen der Abrechnung der Anbietervergütungen gegenüber dem Kunden der Vorsteuerabzug versagt werden, ist der Kunde verpflichtet, die ihm ausgezahlten Umsatzsteuerbeträge an TKS zu erstatten zzgl. anfallender Zinsen in Höhe von 6% p.a. (§ 238 AO).

12. Kündigung

a) Das Vertragsverhältnis ist, sofern nicht projektbezogen oder abweichend vertraglich vereinbart, für beide Vertragspartner nach Ablauf von einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten zum Schluss eines jeden Monats mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Die Kündigung muss der TKS, mit Hauptsitz Reutlingen, oder dem Kunden schriftlich zugehen.

b) Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so sind dennoch die monatlichen Preise für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen.

c) Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die Serviceleistungen oder zusätzliche Leistungen betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er TKS die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.

d) Entzieht eine staatlich ermächtigte Institution oder eine Regulierungsbehörde dem Kunden das Recht zur Nutzung der dem Vertrag zu Grunde liegenden Rufnummer oder Kurzwahl wegen Nichterfüllung von gesetzlichen oder behördlich auferlegten Verpflichtungen oder ordnet diese die Abschaltung der Rufnummer an, ist TKS berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

e) Im Falle landesspezifischer Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und Regularien, die für TKS und etwaige Subunternehmer, deren TKS sich zur Erbringung der Leistungen bedient, nicht umsetzbar sind, hat die TKS ein außerordentliches Kündigungsrecht.

f) Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistungen enden auch Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen.

13. Datenschutz

a) Sowohl TKS als auch der Kunde haben für die Einhaltung angemessener Datenschutzmaßnahmen Sorge zu tragen. Endkundendaten sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

14. Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung

a) Verstößt der Kunde gegen eine seiner vertraglichen Pflichten und wird TKS deswegen von Dritten einschließlich staatlicher Stellen auf Unterlassung, Schadensersatz oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen, stellt der Kunde TKS im Innenverhältnis auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen während der Laufzeit des Vertrages und danach frei.

b) Die Freistellung durch den Kunden bezieht sich in diesem Zusammenhang auch auf die TKS im Rahmen der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten, letztere auch für Rechtsberatung.

15. Servicequalität und Störungsbeseitigung

a) TKS wird dem Kunden die Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Bereitstellungstermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, falls diese dem Partner schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Als verbindlich vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von TKS nicht zu vertretenden vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.

b) TKS sorgt im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten für den ordnungsgemäßen Betrieb der Telekommunikationsdienste und Servicerufnummern. Soweit die TKS hinsichtlich der Leistungserbringung die Qualität und die Verfügbarkeit dieser Netze Einfluss nehmen kann. Eine grundsätzliche Gewährleistung kann nicht übernommen werden.

c) Soweit Störungen auftreten, hat der Kunde diese unverzüglich TKS zu melden. Rufbereitschaft von Seiten der TKS ist von Montag bis Donnerstag 9-18 Uhr, Freitag 9 – 17 Uhr gewährleistet, oder über eine speziell benannte Hotline für Störungen außerhalb der Geschäftszeiten.

d) Soweit TKS mit der Erbringung ihrer Leistungen in Verzug gerät, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er erfolglos eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Die Nachfrist muss mindestens 14 Tage betragen. Andere Ansprüche des Kunden wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit TKS nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt hat.

16. Sonstige Bedingungen

a) Sofern nach den jeweiligen Zuteilungsregeln (z.B. der BNA) und/oder anderen Bestimmungen zulässig, kann der Kunde die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der TKS auf einen Dritten übertragen.

b) Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

c) Gerichtsstand – auch im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess – ist das für Reutlingen zuständige Gericht, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

d) Etwaige Schadensersatzforderungen gegenüber TKS sind maximal auf die Höhe der monatlichen Preise sowie der durchschnittlich angefallenen Verbindungskosten beschränkt.

e) Es wird Schriftform vereinbart. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn dadurch die Schriftform aufgehoben werden soll.

f) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit dieses Vertrages nicht. Beide Parteien verpflichten sich für diesen Fall den rechtlich unwirksamen Teil durch einen rechtlich wirksamen Teil zu ersetzen der dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht.